Von: Fenrir
Genialer Beitrag/Artikel – hoffentlich geht das alles glatt – aber ich bin bester Hoffnung. *Uns allen die Pfötchen drück*
View ArticleVon: Drago
Die Gerichtskosten in Höhe von bis zu 25.000 EUR sind kein Papenstiel, dass wird sich über Jahre hinziehen. Aber auch ich denke optimistisch, gemeinsam mit Kraft und geduld werden wir es schaffen. Lg...
View ArticleVon: Gast
die frage ist, ob es ein offizialdelikt ist (wie in der schweiz) und damit der staat ex officio handeln muss oder ein anzeigedelikt. ist es ersteres kann gegen die tierschützer nichts unternommen...
View ArticleVon: Gast
Die allermeisten Rechtsschutzversicherungen greifen nicht bei vorgeworfenen Taten, die man nur vorsätzlich begehen kann. Da man kaum versehentlich mit einem Tier sexuell verkehren kann, hilft einem so...
View ArticleVon: Athaba
Hallo, Rechtschutzversicherungen müssen nach ARB 2008/2000 sowie ARB 75 bei sämtlichen Ordnungswidrigkeiten Rechtschutz leisten. Einzige Einschränkung kann sein, dass im “Kleingedruckten” vereinbart...
View ArticleVon: Gast
das problem sehe ich darin, dass es bisher nie lange funktioniert hat, gesetze gegen die bevölkerung durchzusetzen. der letzte bekannnte fall war die DDR. ein häuptling braucht seine indianer und...
View ArticleVon: Horsefreund
Hallo zusammen, was ist denn eigentlich Artwidrig? Gibt es dafür eine wissenschaftliche Definition? Wenn das Gesetz so durchgeht, wäre dies meiner Meinung nach ein Punkt, über den man Gerichtlich reden...
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