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Channel: Kommentare zu: Rundschreiben des ZETA-Vereins zur Gesetzesänderung
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Von: Fenrir

Genialer Beitrag/Artikel – hoffentlich geht das alles glatt – aber ich bin bester Hoffnung. *Uns allen die Pfötchen drück*

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Von: Drago

Die Gerichtskosten in Höhe von bis zu 25.000 EUR sind kein Papenstiel, dass wird sich über Jahre hinziehen. Aber auch ich denke optimistisch, gemeinsam mit Kraft und geduld werden wir es schaffen. Lg...

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Von: Gast

die frage ist, ob es ein offizialdelikt ist (wie in der schweiz) und damit der staat ex officio handeln muss oder ein anzeigedelikt. ist es ersteres kann gegen die tierschützer nichts unternommen...

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Von: Husky

Es ist ein Anzeigedelikt, ergo greift falsche Verdächtigung

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Von: Gast

Die allermeisten Rechtsschutzversicherungen greifen nicht bei vorgeworfenen Taten, die man nur vorsätzlich begehen kann. Da man kaum versehentlich mit einem Tier sexuell verkehren kann, hilft einem so...

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Von: Athaba

Hallo, Rechtschutzversicherungen müssen nach ARB 2008/2000 sowie ARB 75 bei sämtlichen Ordnungswidrigkeiten Rechtschutz leisten. Einzige Einschränkung kann sein, dass im “Kleingedruckten” vereinbart...

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Von: Gast

Danke für die raschen Antworten.

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Von: Gast

das problem sehe ich darin, dass es bisher nie lange funktioniert hat, gesetze gegen die bevölkerung durchzusetzen. der letzte bekannnte fall war die DDR. ein häuptling braucht seine indianer und...

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Von: Horsefreund

Hallo zusammen, was ist denn eigentlich Artwidrig? Gibt es dafür eine wissenschaftliche Definition? Wenn das Gesetz so durchgeht, wäre dies meiner Meinung nach ein Punkt, über den man Gerichtlich reden...

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